Wir für dich im CAP-Markt, Kleinwallstadt - Interview mit der Marktleiterin Hannelore Oberle

Am Donnerstag, den 5. August 2021 haben wir von „Wir für dich“ den CAP-Markt in Kleinwallstadt besucht.

Nach einer Stärkung mit leckerem Kaffee und Kuchen begannen wir mit der Fragerunde.
Frau Oberle beantwortete unsere Fragen.

Seit wann gibt es den CAP-Markt?
Der CAP-Markt in Kleinwallstadt hat im Mai 2020 eröffnet.

Die CAP-Supermärte gibt es seit ungefähr 40 Jahren.
Der erste CAP-Markt wurde von einem Papa für sein Kind mit Einschränkung gegründet.

Wieviele Menschen mit Behinderung arbeiten im
CAP-Markt?

Insgesamt arbeiten bei uns 21 Mitarbeiter im Alter von 19 bis 56 Jahren.
Davon sind 9 Mitarbeiter mit Behinderung (davon 2 Praktikanten).

Wie lernen Sie die neuen Mitarbeiter an?
Wir arbeiten immer zu zweit. So kann man am besten Anlernen.

Wie wird die Ware eingeräumt?
Mit dem Handcomputer (MDE-Gerät) wird geschaut, wo die Ware im Regal sitzt.
Eingeräumt wird die alte vor die neue Ware.

Wie funktionieren Bestellungen?
Wir machen Bestellungen bei ca. 10 Direktlieferanten.
Direktlieferanten sind aus unserer Region.
Ansonsten bekommen wir unsere Ware von EDEKA.

Was passiert mit der Ware, die nicht mehr so gut ist?
Wir setzen die nicht mehr so gute Ware im Preis runter.
Wir haben einen Bauern aus Kleinwallstadt, der übrig gebliebene Brötchen abholt.
Der „Beachpark“ in Elsenfeld bekommt regelmäßig Obst und Gemüse.
Der „Martinsladen“ aus Erlenbach holt auch oft Lebensmittel.

Wie anstrengend ist es als Marktleitung?
Mal so, mal so. Meistens ist es nicht so anstrengend.

Kann man im CAP-Markt Geschenkkörbe kaufen?
Ja, der CAP-Markt macht Geschenkkörbe nach den Wünschen der Kunden.

Wie sind die Öffnungszeiten?
Montag bis Freitag haben wir von 8 Uhr bis 20 Uhr geöffnet.
Am Samstag von 8 Uhr bis 18 Uhr.


Wir bedanken uns für die tolle Fragerunde
und wünschen euch viele Kunden und Kundinnen!

Timo Buhleier, Denise Hohm,
Justin Kettinger, Susanne Schlosser,
Tobias Schneider, Beate Schönherr,
Inge Hohm und Heike Syha
von „Wir für dich“

Beitrag von Beate Schönherr

Wir waren heute in der Bilder-Ausstellung im Bürger-Zentrum in Elsenfeld.
Die Bilder sind sehr schön geworden.
Sie wurden im Sternstunden-Haus in Weilbach gemalt.
Die Malgruppe wird von Thea Nodes geleitet.
Zufällig kam sie gerade ins Bürgerzentrum, als wir uns die Bilder angesehen haben.
Es macht viel Arbeit, bis ein Bild fertig ist.
Bei meinen Knüpfkissen ist das auch so.
Es ist schön, wenn man anderen damit eine Freude macht.

Beitrag von Beate Schönherr

Liebe Leute,
ich knüpfe zur Zeit an einem Kissen.
Es ist ein Marienkäfer darauf.
Danach werde ich noch einen Teddybär und einen Schneemann knüpfen.

Ich möchte die Teppiche als Knüpf-Kissen verkaufen.

Beitrag von Beate Schönherr

Beate Schönherr hat ein Thema, dass Sie sehr beschäftigt.
Sie möchte alle Menschen im Landkreis informieren.
Sie möchte nicht, dass Anderen das Gleiche geschieht, wie ihr selbst.
Deshalb hat sie einen Text verfasst.

 

Wenn man sein behindertes Kind nach dem eigenen Tod gut versorgen möchte, bedeutet dass:
• Man muss sein Erbe zu Lebzeiten regeln.
Man muss ein Behinderten-Testament machen. In einem Testament steht, was mit dem Geld und dem Besitz passieren soll, wenn man gestorben ist.
In dem Behinderten-Testament ist ein Vor- und ein Nacherbe eingetragen. Vorerbe ist das behinderte Kind,
Nacherbe können die Geschwister oder die Lebenshilfe sein. Ein Behinderten-Testament kann man bei einem Notar machen.
Dann kann das behinderte Kind, auch wenn es in einem Wohnheim oder im Ambulanten Wohnen lebt, zusätzliches Geld bekommen für:
• Freizeit-Aktivitäten, zum Beispiel Kino
• Urlaub,  Ausrüstung für Hobbies
• Friseur, Kosmetik, Massage und vieles mehr.
Das Taschengeld in einem Wohnheim oder im Ambulanten Wohnen ist nicht viel. Davon kann man sich das alles nicht leisten.

• Wenn man nichts regelt,
dann setzt die gesetzliche Erbfolge ein.
Alle Kinder erben, auch wenn sie behindert sind.
Ein Kind, das in einem Wohnheim untergebracht ist,
oder im Ambulanten Wohnen lebt, wird von dem Erbe nichts haben.
Das komplette Erbe geht an den Kostenträger über.
Die Person ist dann so lange Selbst-bezahler,
bis das Erbe aufgebraucht ist.

• Wenn man das Vermögen schon zu Lebzeiten an die Geschwister überträgt, wird das behinderte Kind davon nichts haben.

Seid so gut und regelt das für Eure Kinder!


Das ist ein gut gemeinter Rat von
Beate Schönherr

Beitrag von Beate Schönherr

Liebe Leser und Leserinnen von „Wir für Dich“!

Seit dem 26. Februar 2018 bis Anfang Mai nehme ich an einem Bastelkurs der OBA teil. OBA heißt Offene Behindertenarbeit.

Im Bastelkurs sind 12 Teilnehmer und 4 Helferinnen.
An zwei Abenden haben wir schon viele Sachen gebastelt:
Ein Osterkörbchen, zwei Osterhasen und ein großes Osterei als Fensterbild.
Wir haben alle sehr viel Spaß dabei.
Manchmal brauchen wir Hilfe beim Basteln.
Wir haben noch 8 Abende vor uns.
Wir sind gespannt, was wir noch alles basteln werden.
Ich wünsche Ihnen allen frohe Ostern.

Herzliche Grüße
Beate Schönherr

Mitarbeiterin bei „Wir für Dich“
Heimbeirat vom Wohnheim Kleinwallstadt

Beitrag von Beate Schönherr

Das gefällt mir an meinem Wohnort Kleinwallstadt gut:

  • Es gibt einen schönen Ortskern.
  • Der Bürgermeister ist sehr nett.

Das gefällt mir nicht so gut:

  • Es gibt kaum noch Einkaufsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und Senioren.
  • Es ist wenig Leben im Ort. Das heißt, es gibt wenige Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. Man findet keinen Menschen zum Sprechen. Für mich als Rentnerin ist das sehr traurig. Als Rentnerin geht man nicht mehr arbeiten. Man freut sich dann, wenn man Menschen auf der Straße trifft zum Sprechen.

Ich hoffe, dass es sich in nächster Zeit ändert.

Es soll ein Lebensmittelmarkt im Jahr 2019 entstehen. Dort sollen Menschen mit Behinderungen arbeiten. Ich hoffe, das es klappt.

Elsenfeld
Elsenfeld