Sie helfen uns durch
- Geldspenden (auch kleine Beträge)
- Sachspenden
- Schenkungen
- Erbe (Testament)
- Zustiftung (auch mit Zweckbindung möglich z.B. für Ihr behindertes Kind oder sonstige Angehörige)
- Erlös von Veranstaltungen
Direkt und persönlich werden die Mittel der Stiftung Behindertenhilfe satzungsgemäß für Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Sie können Mittel aus Ihrer Zustiftung Ihrem behinderten Angehörigen gezielt zukommen lassen.
Spendenkonto:
Stiftung Behindertenhilfe im Landkreis Miltenberg
IBAN: DE67 7965 0000 0430 0045 15
BIC: BYLADEM1MIL
Bei Adressangabe stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Bei Spenden bis 200 Euro genügt dem Finanzamt eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis.
Unsere aktuelle Spendenaktion für die Stiftung Behindertenhilfe
Ihre Spende hilft:
- Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
- betreutes Wohnen zu unterstützen.
- familienentlastende Maßnahmen zu finanzieren.
- Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen und Betreuer zu finanzieren.
- Zuschüsse zu Freizeitmaßnahmen zu gewähren.
- Inklusion zu fördern.
- Fahrzeuge anzuschaffen.

Einer unser Kooperationspartner ist die Aktion – MainHerz
Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.aktion-mainherz.de (Hier gelangen Sie zur Seite Aktion Mainherz)
Ihre Spende an Aktion MainHerz kommt der Stiftung Behindertenhilfe zugute.