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Die Stiftung Behindertenhilfe im Landkreis Miltenberg besteht seit 1994 und ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Elsenfeld, die von der Lebenshilfe im Landkreis Miltenberg e. V.  ins Leben gerufen wurde. Sie unterliegt staatlicher Aufsicht und wird vom Finanzamt als mildtätig und gemeinnützig anerkannt - Zuwendungen sind daher frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer. Somit fließt der gesamte Spendenbetrag direkt in das Stiftungsvermögen.

Direkt und persönlich werden die Mittel der Stiftung Behindertenhilfe satzungsgemäß für Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Sie können Mittel aus Ihrer Zustiftung Ihrem behinderten Angehörigen gezielt zukommen lassen.

Wie können Sie helfen?

  • Geldspenden
  • Sachspenden
  • Schenkungen
  • Erbe (Testament)
  • Zustiftung (auch mit Zweckbindung möglich z.B. für Ihr behindertes Kind oder sonstige Angehörige)
  • Erlös von Veranstaltungen

Ihr Spende hilft

  • Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen
  • betreutes Wohnen zu unterstützen
  • familienentlastende Maßnahmen zu finanzieren
  • Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen und Betreuer zu finanzieren
  • Zuschüsse zu Freizeitmaßnahmen zu gewähren
  • Inklusion zu fördern
  • Fahrzeuge anzuschaffen

Stiftungsvorstand

Anton Klein - 1. Vorsitzender

Dr. Reinfried Galmbacher - 2. Vorsitzender

Kontakt

Stiftung Behindertenhilfe
Marienstraße 21
63820 Elsenfeld

Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne Herr Kai Oliver Reis zur Verfügung.
📞 06022  26402-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Spendenkonto

Stiftung Behindertenhilfe im Landkreis Miltenberg
IBAN DE67 7965 0000 0430 0045 15
BIC BYLADEM1MIL

Bei Adressangabe stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Bei Spenden bis 200 Euro genügt dem Finanzamt eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis.