Finanzierung

Wenn Sie das Ambulante Wohnen nutzen möchten beraten wir Sie zur Finanzierung der Leistungen.
Das Ambulante Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach § 53 ff SGB XII i.V. m § 55 SGB IX.
Wird der Vermögensfreibetrag (5000€) der leistungsberechtigten Person nicht überschritten, wird ein Antrag auf Kostenübernahme beim Kostenträger gestellt. In den meisten Fällen ist das der Bezirk Unterfranken als überörtlicher Sozialhilfeträger. Diesen Antrag stellen die leistungsberechtigte Person, deren gesetzliche Vertreter und die Lebenshilfe im Landkreis Miltenberg e.V.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne, auch bei der Antragstellung!