Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Ambulante Dienst der Offenen Hilfen bietet derzeit überwiegend Beratungseinsätze der Pflegekassen nach § 37 Abs. 3 SGB XI an.
Bei allen Fragen zur Pflege von Menschen mit Behinderung im häuslichen Bereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Beratungseinsätze werden von unserem Fachkräfteteam ausschließlich zu Hause durchgeführt.
Bei dem ersten Einsatz finden eine Klientenaufnahme und ein ausführliches Gespräch statt.
Bei Bedarf vermitteln wir gerne die weiteren Angebote der Offenen Hilfen oder weisen auf unser Beratungsangebot hin.

 

 

Bild Doreen Heilemann-Orschler

Doreen Heilemann-Orschler
Krankenschwester
Ambulanter Dienst

06022 / 26402-14