Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Viele Menschen mit Behinderungen erhalten Leistungen der Pflege-Kasse. Ab dem Pflegegrad 2 ist ein Beratungs-Besuch notwendig, um das Pflege-Geld zu erhalten. Bei der Lebenshilfe Miltenberg führen zwei Kranken-Schwestern die Beratungs-Besuche durch. Sie besuchen Menschen mit Behinderungen, die Pflege-Geld bekommen, zu Hause.

Name: Birgit Horlebein
Beruf: Kranken-Schwester
Tel.: 06022/26402-14
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Name: Doreen Heilemann-Orschler
Beruf: Kranken-Schwester
Tel.: 06022/26402-14